
Technische/r Fachwirt/in (HWK)-anerkannt als Meister Teil III
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Fachkauffrauen und Fachkaufmänner im Handwerk haben fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse vom Unternehmenskonzept über die Finanzierung bis zum Jahresabschluss. Sie lösen kaufmännische Aufgaben in Eigenverantwortung und auch in Rechtsfragen kennen sie sich ausgezeichnet aus. Das sind gute Voraussetzungen zum Aufstieg in Führungspositionen.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Inhalt
Grundlagen des Rechnungswesens und Controlling
- Buchführung
- Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
Betrieb und Wirtschaft
- Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft
- Marketing
- Organisation
- Personalwesen und Mitarbeiterführung
- Finanzierung
- Planung
- Gründung
Rechtliche und steuerliche Grundlagen
- Bürgerliches Recht, Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
- Handwerks- und Gewerberecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozial- und Privatversicherungen
- Steuern
Abschluss
Prüfung vor dem Fortbildungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Bundesweit anerkannter Abschluss
Dieser Abschluss wird auf Antrag als Teil III der Meisterprüfung angerechnet.
Gebühr
1.059,50 € (einschl. Lehrbücher)
zzgl. Prüfungsgebühren
h][/h]Fördermöglichkeiten:
- BAföG-AFBG - Informationen über die Landkreise - Amt für Ausbildungsförderung
- Begabtenförderung bis zu 25.Lebensjahr -HWK Ostmecklenburg-Vorpommern
- Die Ausgaben können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden

