
Geprüfter Restaurantmeister / Geprüfte Restaurantmeisterin (IHK)
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Die RestaurantmeisterInnen sind der Inbegriff des Gastgebers. Sie konzentrieren sich vor allem darauf, dass sich die Gäste in allen Gasträumen, insbesondere im Restaurantbereich wohl fühlen und zufrieden sind. Es wird vor allem meisterliches Können im Service erwartet. Daher sind für sie eine qualifizierte Berufsausbildung und eine umfassende Berufspraxis besonders wichtig. Gleichzeitig behalten sie die betriebswirtschaftlichen Aspekte im Auge.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Teil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen":
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Teil "Handlungsspezifische Qualifikation":
eine erfolgreich abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
und
in den in Abs.1 Nr.1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
oder
in den in Absatz 1 Nr.3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
Teil "Praktische Prüfung":
1. den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" abgelegt hat
und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis
oder
3. in den in Absatz 1 Nr.3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
Teil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation":
ist durch Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung vor der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen
Inhalt
Teil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen":
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Teil "Handlungsspezifische Qualifikationen":
- Gäste betreuen und beraten
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Gäste bewirten
Teil "Praktische Prüfung":
- Erstellen eines Ablaufplanes
- Servicekraft einsetzen
- Tisch dekorierenn
- Service einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten
- Zubereiten einer Speise
- Fillieren oder Tranchieren oder Flambieren einer Speise
- Zubereiten und Servieren eines Getränks
- Vorbereiten und Durchführen von Gesprächen mit Gästen
Abschluss
Die erfolgreich abgelegten Prüfungen führen zu dem anerkannten IHK-Abschluss als "Geprüfter Restaurantmeister / Geprüfte Restaurantmeisterin"
Stundenumfang
Teil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
- 240 Stunden
- 27.09.2010 - 08.03.2011
- Prüfung am 15.03.2011
- montags und dienstags 8:00 bis 15:00 Uhr
- inkl. Praxisteil 330 Stunden
- 26.09.2011 - 17.04.2012
- montags und dienstags 8:00 bis 15:00 Uhr

