
Geprüfter Küchenmeister / Geprüfte Küchenmeisterin (IHK)
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Kreativität und meisterliches Können der KüchenmeisterInnen zeichnen eine Küche aus. Sie sind maßgebend für den Ruf und den Erfolg eines Restaurants.
Innerhalb der gastronomischen Meisterabschlüsse ist der/die KüchemeisterIn der traditionsreichste Titel, der das Werk bekannter Köche bewahren und den hohen Standard gewährleisten und weiterentwickeln soll.
Es sind die perfekten Fach- und Führungskräfte für die Planung, Herstellung und Vermarktung gastronomischer Produkte und Dienstleistungen.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Teil "Grundlegende Qualifikationen"
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Teil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
eine erfolgreich abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxisoder
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Teil "Praktische Prüfung"
erfolgreich abgelegte Prüfungen in den Prüfungsteilen "Grundlegende Qualifikationen" und "Handlungsspezifische Qualifikationen
und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis
oder
eine mindestens achtjährige Berufspraxis
Teil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen"
ist durch Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung vor der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen
Inhalt
Teil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
- Volks- und Betriebswirtschaf
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Teil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
- Gäste beraten und Produkte vermarkten
Teil "Praktische Prüfung"
- Ausarbeitung eines Menüs unter Einhaltung vorgegebener Kriterien
- Erstellung eines Arbeitsablaufplans
- Beachten und Anwenden von Lebensmittel-, Hygiene-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzgesetzen
- Wirtschaftliches Einsetzen von Material und Energie sowie umweltschonendes Arbeiten
- Anwenden und Beherrschen von Arbeitstechniken
- Anwenden von Verfahren der Qualitätssicherung
- Präsentieren der Speisen
- Geschmack und Beschaffenheit der Speisen
- Situationsbezogenes, gastorientiertes Fachgespräch
Abschluss
Die erfolgreich abgelegten Prüfungen führen zu dem anerkannten IHK-Abschluss als "Geprüfter Küchenmeister / Geprüfte Küchenmeisterin"
Stundenumfang
Teil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
- 240 Stunden
- 27.09.2010 - 08.03.2011
- montags und dienstags 08.00 Uhr - 15.00 Uhr
- Prüfung am 15.03.2011
Teil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- inkl. Praxisteil 330 Stunden
- 26.09.2011 - 17.04.2012
- montags und dienstags 08.00 Uhr - 15.00 Uhr

