
Geprüfter Industriemeister / Industriemeisterin Digital- und Printmedien
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Kaum ein Wirtschaftszweig ist in den letzten Jahren so grundlegenden Veränderungen unterworfen wie das Druckgewerbe. Das klassische Handwerk hat sich zu einem modernen Medien-Dienstleister gewandelt. Davon sind nicht nur die Produktionsprozesse betroffen, sondern auch die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit mit Kunden, Zulieferern und freiberuflichen Zuarbeitern.
Zum Aufgabengebiet der IndustriemeisterInnen gehört das Planen, Steuern und Kontrollieren der Produktionsprozesse von Digital- und Printmedien.
Zielgruppe
Fachkräfte aus der Druck- und Medienwirtschaft, der audiovisuellen Medienbranche, der Veranstaltungstechnik oder der Produktion von Digitalmedien.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Teil "Grundlegende Qualifikation"
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf,der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Teil "Handlungsspezifische Qualifikation"
eine erfolgreich abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" und
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Teil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation"
ist durch Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen und erfolgt in der Regel vor der Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation"
Inhalt
Teil "Grundlegende Qualifikation"
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Teil "Handlungsspezifische Qualifikation"
1. Handlungsbereich "Produktionsprozesse"
- Medienübergreifende Qualifikation
- Medienorientierte Medienproduktion
2. Handlungsbereich "Projekt- und Produktplanung"
- Projektmanagement
- Medienrechtliche Vorschriften
3. Handlungsbereich "Führung und Organisation"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Kostenmanagement
4. Handlungsbereich "Produktionsprozesse"
- Mediengestaltung
- Medienorientierte Datenverarbeitung
- Medienproduktion
Teil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation"
Nachweis erfolgt entsprechend Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung
Abschluss
Die erfolgreich abgelegten Prüfungen führen zu dem anerkannten IHK-Abschluss als "Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Digital- und Printmedien"
Stundenumfang
750 Stunden
14-tägig:
freitags: 16:30 – 19:45 Uhr
samstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Nächster Lehrgangsbeginn im September 2009

