
Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Hohe Qualifikationen haben die BilanzbuchhalterInnen zu betrieblichen Spezialisten gemacht. Sie sind die Experten für das betriebliche Rechnungswesen und besetzen entscheidende Stellen im Unternehmensmanagement und wichtige Positionen für eine erfolgreiche Unternehmenspolitik.
Je nach Größe, Branche und Struktur eines Unternehmens können die Aufgaben und Anforderungen, die sie in der Praxis zu bewältigen haben, sehr verschieden sein. BilanzbuchhalterInnen müssen über alle Bereiche des Rechnungswesens einen Überblick haben und in der Lage sein, sich auch in spezielle Probleme eines Bereichs einzuarbeiten.
Sie besitzen das im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen notwendige betriebswirtschaftliche, handels- und steuerrechtliche Wissen, beherrschen die Verfahren der Bilanzierung und sind sicher im Abschluss.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen
Inhalt
Funktionsübergreifender Teil
- Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Recht
- Elektronische Datenverarbeitung
Funktionsspezifischer Teil
- Buchführung /Bilanzierung
- Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung
Abschluss
Die erfolgreich abgelegten Prüfungen führen zu dem anerkannten IHK-Abschluss als "Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin"
Stundenumfang
Prüfungsteil A (180 Stunden)
09.04.2010 - 04.09.2010
Prüfungsteil B (500 Stunden)
08.10.2010 - 03.03.2012
Unterrichtszeiten
freitags 16.30 - 20.15 Uhr
samstags 08.00 - 15.00 Uhr
Gebühr
ungefördert: 3.944,00 € Lehrgangsgebühr zzgl. Prüfungsgebühr IHK
Fördermöglichkeiten:
- BAföG-AFBG - Informationen über die Landkreise - Amt für Ausbildungsförderung
- Begabtenförderung bis zu 25.Lebensjahr -IHK zu Neubrandenburg -Herr Hafemann (0395)5597411
- Die Ausgaben können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden

