
Ausbildung der Ausbilder / Ausbilderinnen (IHK) Meister- Teil IV
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Ziel
Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf die nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 erforderliche Ausbildereignungsprüfung vor der Handwerkskammer vor.
-anerkannt als Meister Teil IV
Zielgruppe
Wer ausbilden möchte und dazu die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 76 BBiG nachweist, ohne dass das 24.Lebensjahr vollendet zu sein braucht.
(Ausbilder, Büro- und Verkaufskräfte der Handwerksbetriebe, Meisteranwärter)
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Ingenieurschule oder Höheren Wirtschaftsfachschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mindestens sechsjährige entsprechende Berufspraxis und die erforderliche Zustimmung der IHK/ HWK für die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Inhalt
Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Abschluss
Die erfolgreich abgelegten Prüfungen führen zu dem anerkannten IHK - Abschluss als "Ausbilder".
Dieser Abschluss wird auf Antrag als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.

