
Ausbildung der Ausbilder / Ausbilderinnen (IHK) Meister- Teil IV
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Die hohen Anforderungen an die berufliche Ausbildung können nur durch qualifizierte AusbilderInnen erfüllt werden. Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Der Ausbildungsberater der IHK/ HWK prüft das Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsbetrieb. Fehlt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, berät die IHK/ HWK über Möglichkeiten zu ihrer Erlangung. Im Regelfall ist dieser Nachweis durch eine Ausbildereignungsprüfung vor der IHK/ HWK zu erbringen.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Ingenieurschule oder Höheren Wirtschaftsfachschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mindestens sechsjährige entsprechende Berufspraxis und die erforderliche Zustimmung der IHK/ HWK für die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Inhalt
- Allgemeine Grundlagen zur betrieblichen Ausbildung legen
- Berufsausbildung planen (Ausbildungsplan und Beurteilungssysteme)
- Auswahl von Bewerbern und Auszubildende einstellen
- am Arbeitsplatz ausbilden (Methoden zur Stärkung der Handlungskompetenz und Führung von Beurteilungsgesprächen)
- Lernprozesse fördern (Lern- und Arbeitstechniken unter Berücksichtigung einer alters- und entwicklungsgerechten Ausbildung)
- Gruppen anleiten (aktives Lernen in der Gruppe fördern)
- Ausbildung beenden
Abschluss
Die erfolgreich abgelegten Prüfungen führen zu dem anerkannten IHK - Abschluss als "Ausbilder".
Dieser Abschluss wird auf Antrag als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.

